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Einkommensteuer

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Dem Anleger in deutschen Investmentfonds fließen die Erträge der Fonds, bestehend aus Dividenden, Zinsen und/oder Mieteinnahmen jährlich in Form der Ausschüttung / Thesaurierung zu. Die Erträge sind – unabhängig davon, ob sie vereinnahmt oder thesauriert werden – entsprechend dem persönlichen Einkommensteuersatz beim privaten Anleger als „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ zu versteuern. Allerdings ist nicht die gesamte Ausschüttung zu versteuern. In der Ausschüttung enthaltene Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Gewinne aus Termingeschäften bleiben – unabhängig von der Besitzdauer im Fonds – im Privatvermögen steuerfrei.

Quelle: BVI


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